Sicherheitsschalter

Revisionsschalter, Sicherheitsschalter, SUVA Schalter,  Direkte und indirekte Abschaltung, 

Der Sicherheitsschalter dient dem sicheren Abschalten der Energiezufuhr zu Teilen einer technischen Einrichtung, welche während Instandhaltungs-, Wartungs-, oder Reinigungsarbeiten oder einer Sonderbetriebsart eine Verletzungsgefahr (z.B. durch unerwarteten Anlauf) hervorrufen könnten.

Der Sicherheitsschalter wird auch Revisionsschalter, Wartungsschalter, Reparaturschalter, Instandsetzungsschalter, Störschalter usw. genannt. Die Bezeichnung Sicherheitsschalter wird im deutschen Sprachraum manchmal auch für sicherheitsgerichtete Positionsschalter benützt. Dadurch können sich Missverständnisse ergeben.

Gesetze, Richtlinien und Normen zu Sicherheitsschalter

Detaillierte Angaben zum Thema Sicherheitsschalter sind in den folgenden Gesetzen, Richtlinien und Normen aufgeführt:

  • EG-Maschinenrichtlinie 2006/42EG, Anhang I, Ziffer 1.6.3
  • EN ISO 12100:2010, Ziffer 6.3.2.4 und 6.3.5.4
  • EN 60204-1:2006, Ziffer 5.4
  • EN 1037:1995, Sicherheit von Maschinen – Vermeidung von unerwartetem Anlauf
  • Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV, Art. 30
  • SEV 1000:2010, Niederspannungs-Installations-Norm (NIN), Ziffern 4.6.3 und 5.3.7.3

Grundanforderungen

In technischen Einrichtungen, die bei Sonderbetrieb (Störungsbehebung, Reparatur, Unterhalt, Reinigung, usw.) eine Gefahr darstellen, muss ein der Nähe jeder Funktionseinheit ein Sicherheitsschalter installiert werden. Der Sicherheitsschalter muss die folgenden Anforderungen erfüllen, er muss:

  • In allen Betriebsarten Vorrang vor den Einschalteinrichtungen haben.
  • Die Zufuhr alles gefährdenden Energien zum System unterbrechen.
  • Die im System gespeicherten, gefährdenden Energien abbauen oder sicher binden.
  • Beschriftet sein, welcher Bereich der Anlage durch den Sicherheitsschalter abgeschaltet wird.
  • Formschlüssig wirken und zwangsöffnende Kontakte aufweisen.
  • In der Regel zwei Schalterstellungen aufweisen z.B (Aus) und (Ein)
  • Gegen unbefugtes und ungewolltes Wiedereinschalten in der AUS-Stellung mit Hilfe von mehreren (mindestens 3) persönlichen Vorhängeschlösser gesichert werden könne

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